Garantieaktivierung

SERIAL NUMBER

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GARANTIE

  1. Die gesamte Produktion von SEKO wird von einer Garantie von 12 (zwölf) Monaten ab dem Datum der Lieferung der Maschine an den
  2.  Benutzer abgedeckt. In jedem Fall endet die Garantie18 (achtzehn) Monate nach dem Datum, an dem die Maschine das Werk von SEKO
    verlassen hat.
  3. Die Garantie umfasst ausschließlich die kostenlose Lieferung von Komponenten, die Fertigungsmängel aufweisen, die von den Technikern von SEKO festgestellt und anerkannt wurden, unter Ausschließung aller Forderungen des Käufers für eventuelle Kosten für Maschinenstillstand, Arbeitsausfall oder sonstige Schäden aller Art.
  4. Alle im Rahmen der Garantie gelieferten Bauteile werden in Rechnung gestellt und die eventuelle Anerkennung der Garantie erfolgt erst nach Erhalt des defekten Bauteils und die Überprüfung durch SEKO. Alle Kosten für den Versand und die Verpackung sowie die Lohnkosten für den Einbau des gegebenenfalls defekten Bauteils gehen zu Lasten des Käufers.
  5. Aus der Garantie ausgeschlossen sind alle Bauteile, die einem normalen Verschleiß unterliegen, wie zum Beispiel Messer, Gegenschneiden, Ketten, Reifen usw. sowie alle Lohnkosten für das Auswechseln des defekten Bauteils und die Einrichtung der Maschine. Für die hydraulischen und elektrohydraulischen Komponenten, die Schalttafeln, die Untersetzungen und alle an der Maschine montierten Komponenten, die nicht von SEKO produziert werden, gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller.
  6. Die Nichteinhaltung der Anweisungen zur Benutzung und Wartung der Maschine, die Zweckentfremdung sowie unbefugte Eingriffe und
    Eingriffe durch nicht qualifiziertes Personal, die Verwendung von Ersatzteilen von Drittanbietern sowie eventuelle vom Käufer vorgenommene Abänderung führen automatisch zur Ungültigkeit der Garantie.
  7. Der Käufer muss SEKO schriftlich innerhalb von 8 Tagen ab dem Auftreten eines Defekts darüber informieren und dabei die Daten zur
    Identifizierung der Maschine, wie Modell, Seriennummer, Baujahr, angeben.
  8. SEKO haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden an Personen, Sachen oder Tieren, die während der Benutzung der Maschine aufgrund von Fahrlässigkeit oder Nichtbeachtung der im Benutzungs- und Wartungshandbuch angegebenen Anweisungen auftreten können.
  9. Es ist untersagt, Eingriffe an den Schutzvorrichtungen der Maschine vorzunehmen, die die Sicherheit von Personen, Sachen oder Tieren
    beeinträchtigen können.
  10. Der Käufer verpflichtet sich, die erworbenen Produkte ausschließlich für die Zwecke einzusetzen, für die sie bestimmt sind. • Eventuelle Mängel der verkauften Ware müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen ab der Lieferung gemeldet werden; anderenfalls verliert der Käufer den Gewährleistungsanspruch.
  11. Versteckte oder nicht leicht zu erkennende Mängel müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen ab der Feststellung sowie in jedem Fall innerhalb eines Jahres ab der Lieferung gemeldet werden. In keinem Fall berechtigt die Beanstandung den Käufer zur Aussetzung der Zahlung des vereinbarten Preises.
  12. Die Garantie wird erst gültig durch die Unterzeichnung des Garantiezertifikats durch den Käufer, das innerhalb von 30 Tagen an SEKO zurückgesendet werden muss. SEKO kann die Garantie für Maschinen, für die das Garantiezertifikat nicht zurückgesendet wurde, anerkennen.
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